Das Modell: Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und schließen zusätzlich eine Kranken-Zusatzversicherung ab, die Ihre Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt.
Wie in der privaten Vollversicherung können Sie die Kranken-Zusatzversicherung durch individuelle Tarifwahl an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Mit einer solchen Police lassen sich beispielsweise die Eigenbeteiligungen für Medikamenten- und Behandlungskosten vollständig abfedern.
Mit den aktuellen Einschnitten in die gesetzlichen Krankenversicherung wird die Kluft zwischen Kassen- und Privatpatient noch größer. Nicht jeder kann in die Private wechseln - mit einem privaten Ergänzungsschutz zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie aber wichtige Lücken schließen.
Die private Krankenzusatzversicherung kommt für Kosten auf, die nicht oder nicht vollständig von den gesetzlichen Kassen übernommen werden - z.B. für hochwertigen Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Naturheilverfahren, für die Vorzugsbehandlung im Krankenhaus und für ärztliche Leistungen im Ausland.
Ob ambulante, stationäre oder Zahnbehandlung - welche Leistungen Sie zusätzlich privat absichern sollten, hängt von Ihren persönlichen Ansprüchen ab. Vergleichen Sie in Ruhe - denn oft ist das Angebot, das Ihre Kasse macht, teurer als der leistungsgleiche Tarif eines privaten Krankenversicherers.
Sie können ganz individuell aussuchen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Es steht eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung - mit so genannten stationären Tarifen können Sie beispielsweise die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Eigenbeteiligung bei Kur- und Klinikaufenthalten versichern.
Auch ein Krankenhaus-Tagegeld oder Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit kann vereinbart werden. Die Kosten für alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopathie, für Zuzahlungen zu Medikamenten oder für medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte lassen sich mit ambulanten Tarifen auffangen.
Angesichts der Leistungskürzungen der gesetzlichen Kassen ist auch die Absicherung von Zahnersatz und Sehhilfen sinnvoll. Eine Pflege-Zusatzversicherung bietet finanziellen Schutz im Pflegefall.
Die private Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt die vollen Behandlungskosten im Ausland und im Ernstfall den teuren Krankentransport zurück nach Hause. Je nach gewähltem Tarif können Sie all diese Leistungen Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechend kombinieren.
Alternative Versicherungsmöglichkeiten
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, kann sich für relativ niedrige monatliche Beiträge Zusatzleistungen sichern. Für andere wiederum ist die private Krankenversicherung die günstigere Alternative.
Gesetzliche + Zusatztarif oder private Vollversicherung?
Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der Leistungen von gesetzlicher Krankenversicherung, privater Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung.
Gesetzliche KV | Krankenzusatztarif | Private KV | |
---|---|---|---|
Im Krankenhaus (stationär) | |||
Auswahl des Krankenhauses | Nächstgelegenes geeignetes Krankenhaus, keine Privatkliniken | Je nach Tarif freie Klinikwahl. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen | Freie Auswahl, auch Privatkliniken. Kurkliniken mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen. |
Unterbringung im Krankenhaus | Mehrbettzimmer, Versicherter zahlt Selbstbeteiligung | Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar | Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar |
Behandelnder Arzt | Diensthabender Arzt | Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt) | Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt |
Arzthonorare für Krankenhaus- behandlungen |
Arzthonorare in den GKV-Fallpauschalen enthalten | Je nach Tarif höhere Erstattung als in der GKV | Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) |
Leistungen niedergelassener Ärzte | |||
Auswahl des Arztes | Beschränkt auf Kassenärzte | Freie Arztwahl versicherbar | Freie Arztwahl, sofern kein Hausarztmodell vereinbart |
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte | Im Wesentlichen Erstattung von Versichertenpauschalen | Je nach Tarif umfangreicher als GKV, z.B. Zuzahlungen und Praxisgebühr versicherbar | Je nach Tarif deutlich höhere Kostenübernahme als GKV, Erstattung nach privatärztlicher Gebührenordnung (GOÄ) |
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.) | Hilfsmittel nur in einfacher Ausführung, Zuzahlung erforderlich. Kostenübernahme für Sehhilfen nur bis zum 18. Lebensjahr | Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich | Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich |
Vorsorge- untersuchungen |
Eingeschränkte Vorsorge- untersuchungen, z.B. Krebs-Früherkennung ab 20 bei Frauen, ab 35 bei Männern |
Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall) | Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall) |
Psychotherapie | Nach vorheriger Genehmigung durch GKV | Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 % | Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 % |
Heilpraktiker- leistungen |
Keine Heilpraktiker-leistungen | Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar | Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar |
Zahnarztleistungen | |||
Zahn- behandlung |
100% nur für zugelassene Leistungen | Je nach Tarif bis zu 100% für nicht von der GKV erstattete Leistungen | Je nach Tarif bis zu 100% für alle Leistungen |
Zahnersatz | 50 bis 65% der günstigsten Regelversorgung | Je nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz | Je nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz |
Zahnarzthonorare | Nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) | Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung tarifabhängig bis zu 100% | Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ) |
Die Lücken im Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen werden immer größer. Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte seine Versorgung durch einen guten Ergänzungsschutz auf Privatniveau bringen - egal ob Angestellter, Arbeiter, Selbstständiger, Hausfrau, freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse.
Wer bereits eine private Kranken-Vollversicherung besitzt, sichert sich Extra-Leistungen am besten durch den Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif bei seinem privaten Krankenversicherer. Ob und in welchem Leistungsumfang zusätzliche Absicherungen notwendig sind, hängt von Ihren individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen ab.
Sinnvoll ist die private Krankenzusatzversicherung für alle, die sich erstklassige medizinische Leistungen sichern und ihre finanzielle Belastung im Krankheitsfall verringern wollen.
Die Beiträge in der Krankenzusatzversicherung werden auf der Grundlage von Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet.
Je früher Sie also eine Private Krankenzusatzversicherung abschließen, desto günstiger ist auch der Beitrag.
Versicherer beurteilen den Gesundheitszustand
Allerdings informieren sich die privaten Krankenversicherer vor dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung über Ihren Gesundheitszustand. Bei der Antragsstellung werden Ihnen Fragen nach Krankheiten in den letzten Jahren, Unfällen, Klinikaufenthalten oder Zahnbehandlungen gestellt.
Für schwerwiegende oder noch nicht ausgeheilte Erkrankungen verlangen die Versicherer oft einen Beitragszuschlag oder schließen einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Nicht jede Gesellschaft beurteilt die Risiken gleich - der Vergleich lohnt auf jeden Fall.
Beiträge steuerlich absetzbar
Aufwendungen für eine private Krankenzusatzversicherung lassen sich übrigens steuerlich geltend machen: Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und lassen sich in Grenzen als Sonderausgaben absetzen. Das gleiche gilt für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung.
Der Eigenanteil der gesetzlich Krankenversicherten an Zahnbehandlungen und Zahnersatz steigt mit jeder neuen Gesundheitsreform.
Die gesetzlichen Kassen bezahlen nur noch einen befundorientierten Festzuschuss - ganz gleich, ob man sich für die Mindestversorgung entscheidet oder einen Zahnersatz will, der auch ästhetischen Ansprüchen gerecht wird.
Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie die Leistungslücke zwischen tatsächlichen Zahnersatzkosten und der Kassenerstattung schließen - wahlweise anteilig oder vollständig. Je nach Tarif werden Implantate, Keramikinlays und Verblendungen erstattet, auch Kosten für Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspangen) können voll abgesichert werden. Zahnzusatztarife sind bei manchen Anbietern allerdings nicht alleine versicherbar, sondern nur in Verbindung mit stationären oder ambulanten Grundtarifen.
Laufende Behandlungen werden nicht erstattet
Vor Abschluss eines Zahnzusatztarifs verlangt der Versicherer in der Regel eine Untersuchung durch den behandelnden Zahnarzt, für fehlende Zähne wird meist ein Beitragszuschlag erhoben. Bereits eingeleitete Zahnersatzmaßnahmen sind bei allen Anbietern von der Leistung ausgeschlossen. Außerdem erstatten die Versicherer im Regelfall erst nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten.
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Finanzieren Sie Ihre Projekte wie z. B. Ihre eigene Photovoltaikanlage oder sonstige Energie sparende Anlagen mit einem günstigen Ratenkredit. Wie das funktionieren kann, möchte ich Ihnen gerne bei einem persönlichen Gespräch erläutern.
Sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne!
Viele Hausbesitzer installieren Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf dem eigenen Hausdach. Kleinere Solaranlagen sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen meist in der bestehenden Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag versichert. Anlagen auf Gewerbebetrieben bzw. Freiflächenanlagen benötigen eine gesonderte
Versicherung. Grundsätzlich erhöht sich durch eine fest installierte Photovoltaikanlage der Wert der Immobilie - es besteht die Gefahr der Unterversicherung. Wenn man bei einer solchen Wertverbesserung den Versicherungsschutz nicht rechtzeitig anpasst, erstattet der Gebäudeversicherer mögliche Schäden später nicht vollständig. Wer eine Solaranlage plant, sollte deshalb frühzeitig Kontakt mit seinem Gebäudeversicherer oder einem spezialisierten Photovoltaik-Versicherer aufnehmen und klären, inwieweit der Versicherungsschutz angepasst werden muss.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile spezielle Photovoltaik-Versicherungspakete an. Der Risikoschutz dieser Policen ist wesentlich umfangreicher als in der einfachen Gebäudeversicherung. Der Photovoltaikversicherer entschädigt je nach Vertragsumfang auch für Schäden durch Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, Überspannung im Stromnetz, Kurzschluss und Marderbiss an Strom führenden Leitungen. Im Schadenfall ersetzt werden auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen. Bei Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler springt der Versicherer ebenfalls ein.
Als Eigentümer ist man für die Sicherheit seiner Solaranlage selbst verantwortlich - wenn die Photovoltaik-Versicherung zusätzlich einen Haftpflichtschutz enthält, ist man finanziell auf der sicheren Seite, falls etwa durch herabfallende Splitter einer berstenden Glasabdeckung Personen verletzt werden. Bevor man eigenen Haftpflichtschutz für die Solaranlage abschließt, sollte man allerdings prüfen, ob und inwieweit bereits Schutz in der persönlichen Privathaftpflichtversicherung oder in der Haus- und Grundstückseigentümer-Haftpflicht besteht. Je nach Anbieter kann man in der Photovoltaik-Police auf Wunsch und meist gegen Mehrbeitrag sogar den Ertragsausfall mitversichern, wenn die Solaranlage bis zur Reparatur eines Schadens stillsteht.
Schon ab Beginn der Bauphase bestehen Risiken, sowohl bei einer Privatanlage wie auch im gewerblichen Bereich, ob Werkhalle oder Freigelände. Deshalb sollte mit Baubeginn Versicherungsschutz bestehen.
Krankentagegeld ist eine Möglichkeit Einnahmeverlust durch die Folgen einer Erkrankung oder eines Unfalls abzumildern. Ab dem 43. Tag endet die Lohnfortzahlung und Selbständige sind ab dem 1. Tag betroffen.
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Hierzulande haben die weitaus meisten Verbraucher eine Hausratversicherung abgeschlossen, die bei verschiedenen Schäden eintritt, die sich am Hausrat ereignen können. In dem Zusammenhang stellt sich allerdings die Frage, ob diese Versicherung auch dann greift, wenn beispielsweise im Urlaub ein Einbruch in das Hotelzimmer oder das Ferienhaus geschieht. In aller Regel ist es so, dass die Hausratver... [ mehr ]
Für Unternehmen oder Selbstständige stellen gerichtliche Auseinandersetzungen ein hohes Risiko dar; oft kosten Sie mehr, als die Sache, um die es geht. Als Unternehmer oder Geschäftsführer geraten Sie zudem wesentlich schneller in Rechtsstreitigkeiten, als als Angestellter. Daher ist es sinnvoll, diese Risiken mit einer Gewerbe-Rechtsschutzversicherung abzusichern. Der Umfang dieses Versicherungs... [ mehr ]
Menschen, die sich länger außerhalb Deutschlands aufgehalten hatten oder gerade nach Deutschland gekommen sind, brauchen auch Krankenversicherungsschutz. Ohne Vorversicherung kann das sehr teuer werden oder ist kaum mehr möglich.
Lassen Sie sich zu diesem Thema von mir beraten.
Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen. So regelt es das Bürgerliche Gesetzbuch BGB. Vor den finanziellen Folgen schützt am besten eine private Haftpflichtversicherung. Sie zahlt bei berechtigten Forderungen und wehrt unberechtigte ab. So weit, so gut. Aber nicht jede Haftpflichtversicherung hat denselben Leistungsumfang. Gerade Verträge, die schon vor längerer Zeit abgeschlossen w... [ mehr ]
Wohnen Sie in Bremen? Schon schlecht. Die Hansestadt hat die höchste Einbruchrate in ganz Deutschland. Auf 100.000 Einwohner kommen hier immerhin 541 Wohnungseinbrüche. In Thüringen sind es hingegen nur 45. Insbesondere in Großstädten stieg die Einbruchkriminalität im letzten Jahr rapide. http://www.gdv.de/2015/05/bayern-saarland-und-baden-wuerttemberg-mit-alarmierendem-anstieg/ Dieser Anstieg l... [ mehr ]
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Basisrente mit SteuervorteilenSeit 2005 gibt es die Basisrente, auch „Rürup-Rente“ genannt. Jeder kann eine solche Basisrente abschließen. Sie zahlt eine lebenslange Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung oder Kündigung des Vertrages sind nicht möglich. Besonders lohnend ist sie für alle, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzah... [ mehr ]
Als Autofahrer hat man oftmals keine Chance, den über die Fahrbahn laufenden Tieren auszuweichen und einen Zusammenstoß zu vermeiden. In den meisten Fällen reguliert die Teilkaskoversicherung Schäden, die durch den Zusammenstoß am Fahrzeug des Versicherten entstehen. Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass die Versicherung keineswegs jeden Schaden reguliert, der durch einen Aufprall mit einem... [ mehr ]