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Betriebs-Inhaltsversicherung

Betriebs-Inhaltsversicherung

Betriebs-Inhaltsversicherung

 

 

Zur sogenannten Inhaltsversicherung zählen der Schutz gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm, Glasschäden, Einbruch, Diebstahl und Elementarschäden. Zu den Elementarschäden gehören u.a. Starkregen, Rückstau von Abwasser, Überschwemmungen und Schneedruck.

 

 

 "Gebündelte Geschäftsversicherung"
All diese Sachrisiken können gleichzeitig in einer "Gebündelten Geschäftsversicherung" abgesichert werden.
Die Gebündelte Geschäftsversicherung kann zudem einen finanziellen Schutz bei Betriebsunterbrechungen einschließen: muss die betriebliche Tätigkeit - etwa nach einem Brand, Rohrbruch oder einem anderen Schaden - zeitweise eingestellt werden, erstattet die Betriebsunterbrechungsversicherung die während dieser Zeit  anfallenden Kosten, wie z.B. Löhne, Gehälter und Betriebskosten.
Sie bezahlt außerdem Maßnahmen, um die Betriebsfähigkeit zu erhalten oder möglichst schnell wieder herzustellen.

 

"Goldene Regel"
Es gibt Versicherungen, die eine sogenannte "Goldene Regel" anbieten. Darunter ist zu verstehen, dass z.B. beschädigte ältere Maschinen, die nur noch einen geringen Zeitwert haben, trotzdem im Schadenfall zum Neuwert ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Maschinen in ständigem bestimmungsgemäßen Gebrauch waren und ordnungsgemäß instand gehalten wurden.